Winterdienst
Räum- und Streupflicht: Was Grundstückseigentümer wissen müssen
12. May 2026 · 5 Min. Lesezeit · Clean O'Clock Redaktion
Schnee und Eis können für Eigentümer schnell zur Haftungsfalle werden. Was müssen Sie als Grundstückseigentümer oder Unternehmen wissen?
Wer ist zur Räumung verpflichtet?
Grundsätzlich sind Grundstückseigentümer für die Räumung ihrer Gehwege und Zufahrten verantwortlich. Diese Pflicht kann per Gemeindesatzung auf Mieter oder Hausverwaltungen übertragen werden.
Wann muss geräumt werden?
In den meisten Gemeinden gilt: Gehwege müssen an Werktagen bis 7:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 8:00 oder 9:00 Uhr geräumt und gestreut sein. Neue Schneefälle sind fortlaufend zu beseitigen.
Welche Materialien sind zulässig?
Streusalz ist in vielen Gemeinden verboten oder nur eingeschränkt erlaubt. Zulässig sind meist Sand, Splitt oder andere abstumpfende Materialien.
Haftung bei Verstoß
Wer seiner Räumpflicht nicht nachkommt und dadurch ein Unfall entsteht, haftet für alle Schäden – bei Personenschäden können das sechsstellige Beträge sein.
Lösung: Professioneller Winterdienst
Ein professioneller Winterdienst nimmt Ihnen die Verantwortung ab und dokumentiert alle Einsätze rechtssicher. So sind Sie bei Kontrollen und im Schadensfall abgesichert.
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