Winterdienst
Streupflicht für Eigentümer: Wer muss im Winter räumen und streuen?
12. May 2026 · 5 Min. Lesezeit · Clean O'Clock Redaktion
Was bedeutet die Streupflicht für Eigentümer?
Die Streupflicht ist Teil der sogenannten Verkehrssicherungspflicht. Eigentümer müssen dafür sorgen, dass Gehwege und andere öffentlich zugängliche Bereiche auf ihrem Grundstück möglichst sicher genutzt werden können.
Dazu gehören insbesondere:
- Gehwege vor dem Grundstück
- Zugänge zum Gebäude
- Eingangsbereiche
- Zufahrten
- Parkplätze und Hofflächen
Welche Flächen tatsächlich geräumt und gestreut werden müssen, richtet sich nach den jeweiligen kommunalen Satzungen.
Wann muss geräumt und gestreut werden?
Die genauen Zeiten unterscheiden sich von Gemeinde zu Gemeinde. In vielen Städten gilt die Räum- und Streupflicht werktags bereits in den frühen Morgenstunden und endet am Abend. An Sonn- und Feiertagen beginnen die Räumzeiten häufig etwas später.
Wichtig ist, dass Schnee und Eis möglichst zeitnah beseitigt werden, sobald eine Gefahr für Fußgänger oder Besucher besteht.
Wer trägt die Verantwortung?
Grundsätzlich liegt die Verantwortung zunächst beim Eigentümer.
Je nach Situation kann die Durchführung jedoch auf andere Personen übertragen werden, beispielsweise:
- Mieter
- Hausmeisterdienste
- Hausverwaltungen
- professionelle Streudienst- oder Schneeräumungsunternehmen
Auch wenn die Arbeiten übertragen werden, sollten Eigentümer regelmäßig kontrollieren, ob der Winterdienst ordnungsgemäß durchgeführt wird.
Welche Folgen drohen bei Verstößen?
Wer seiner Räum- und Streupflicht nicht nachkommt, kann im Schadensfall haftbar gemacht werden.
Mögliche Folgen sind:
- Schadensersatzforderungen
- Schmerzensgeld
- Versicherungsrechtliche Auseinandersetzungen
- Hoher organisatorischer Aufwand
Gerade bei gewerblich genutzten Objekten oder Wohnanlagen kann das erhebliche finanzielle Konsequenzen haben.
Warum sich ein professioneller Winterdienst lohnt
Die Organisation des Winterdienstes kostet Zeit und muss zuverlässig funktionieren – auch früh morgens, am Wochenende oder bei anhaltendem Schneefall.
Ein professioneller Winterdienst übernimmt unter anderem:
- regelmäßige Kontrolle der Wetterlage
- rechtzeitiges Räumen
- fachgerechtes Streuen
- zuverlässige Einsätze während der Wintersaison
- planbare Abläufe und feste Ansprechpartner
Dadurch reduzieren Eigentümer ihren organisatorischen Aufwand und stellen sicher, dass Verkehrsflächen zuverlässig betreut werden.
Häufige Fragen zur Streupflicht
Muss jeder Eigentümer streuen?
Grundsätzlich ja – sofern sich aus den örtlichen Regelungen eine Räum- und Streupflicht ergibt.
Gilt die Streupflicht auch am Wochenende?
Ja. Die genauen Zeiten richten sich nach der jeweiligen kommunalen Satzung.
Darf überall Streusalz verwendet werden?
Nicht unbedingt. Viele Städte und Gemeinden schränken den Einsatz von Streusalz ein oder verbieten ihn grundsätzlich. Häufig sind abstumpfende Streumittel vorgeschrieben.
Kann ich die Streupflicht übertragen?
Ja. Eigentümer können den Winterdienst beispielsweise an einen professionellen Dienstleister vergeben. Die ordnungsgemäße Ausführung sollte jedoch regelmäßig kontrolliert werden.
Wer haftet bei einem Sturz?
Ob eine Haftung besteht, hängt vom Einzelfall und davon ab, ob die bestehende Räum- und Streupflicht verletzt wurde.
Fazit
Die Streupflicht gehört zu den wichtigsten Pflichten von Grundstückseigentümern während der Wintermonate. Wer seine Verkehrsflächen zuverlässig räumt und streut, schützt Besucher, Mitarbeitende und Passanten und reduziert gleichzeitig das eigene Haftungsrisiko.
Mit einem professionellen Winterdienst stellen Sie sicher, dass Räum- und Streuarbeiten zuverlässig, planbar und entsprechend der örtlichen Anforderungen durchgeführt werden.
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